A___ bringt in ihrer Beschwerde vor, der Schulleiter habe ihr im Gespräch vom 11. Dezember 2020 mitgeteilt, er würde sie jederzeit wieder anstellen, sofern die Maskenpflicht aufgehoben würde. Auch nach einem Unterrichtsbesuch im August 2020 habe sie ein tolles Feedback für ihre Arbeit im Kindergarten entgegennehmen dürfen. Ihre Pensenpartnerin habe ihr mehrfach mitgeteilt, sie wünsche sich, dass A___ bald wieder an den Kindergarten zurückkehren könne. Ihre Arbeitsbereitschaft sei jederzeit vorhanden gewesen, ihre Arbeitgeberin habe das Unterrichten ohne Maske aber als nicht möglich erachtet.