Vorliegend wurde in der Anstellungsverfügung vom 19. März 2020 (Beilage 6 zur Stellungnahme) eine Probezeit von sechs Monaten festgelegt. Da das unbefristete Anstellungsverhältnis am 1. August 2020 begann (Anstellungsverfügung vom 19. März 2020 [Beilage 6 zur Stellungnahme]), erfolgte die Kündigung vom 11. Januar 2021 noch innerhalb der Probezeit.