abrufbar unter www.D___.ch → Politik & Verwaltung → Verwaltung→ Reglemente, zuletzt besucht am 23. Juli 2021]) ist die Schulleitung für die Entlassung von Lehrkräften zuständig. Die angefochtene Verfügung wurde somit von der zuständigen Behörde erlassen. 2021.BKD.15669 / 826202 Seite 2 von 10 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern