1. A___ wurde von der B___ mit Anstellungsverfügung vom 19. März 2020 per 1. August 2020 unbefristet mit einem Beschäftigungsgrad von 9,34 Lektionen pro Woche als Lehrerin am Kindergarten der Schule C___ angestellt. Mit Verfügung vom 11. Januar 2021 löste die Schulleitung der Schule C___ das Anstellungsverhältnis noch innerhalb der Probezeit per 31. Januar 2021 auf. 2. Gegen diese Verfügung erhob A___ am 28. Januar 2021 Beschwerde bei der Bildungsund Kulturdirektion. Sie beantragte, die Kündigung sei aufzuheben und es sei die Weiteranstellung festzustellen, eventualiter sei die Kündigung auf Ende Februar 2021 festzusetzen.