Wie dargelegt, gilt A___ als bernische Lernende, wodurch der Kanton Bern für den Unterricht an der Berufsfachschule aufzukommen hat. Nachdem dem Kanton Bern so oder anders Kosten für den Berufsfachschulunterricht von A___ entstehen, vermag ein allfälliges öffentliches Interesse an der Schulung im Kanton Bern die privaten Interessen von A___ an der wesentlichen Erleichterung des Berufsschulwegs nicht zu überwiegen. Die Beschwerde von A___ erweist sich als begründet und ist gutzuheissen. 2021.BKD.15452 / 782941 Seite 6 von 7 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern Verfahrenskosten