Nachdem die Abteilung Berufsfachschulen den Weg vom Wohnort von A___ zur zugewiesenen Berufsfachschule als knapp zumutbar beurteilt hat, wurde keine Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen und den privaten Interessen von A___ vorgenommen. Die Stellungnahme der Abteilung Berufsfachschulen deutet allerdings darauf hin, dass die dem Kanton Bern durch den ausserkantonalen Schulbesuch entstehenden Kosten in die Überlegungen eingeflossen sind. Wie dargelegt, gilt A___ als bernische Lernende, wodurch der Kanton Bern für den Unterricht an der Berufsfachschule aufzukommen hat.