Dies würde die Gefahr willkürlicher Entscheide erhöhen, weil nicht mehr einfach auf die mit dem Online-Fahrplan der SBB zu ermittelnden Werte abgestellt würde, sondern eine Auswahl der auf dem Weg zur Berufsfachschule liegenden Haltestellen des öffentlichen Verkehrs getroffen würde. Zudem würden bereits bestehende Unschärfen auf Grund des Umstandes, dass keine Tür-zu-Tür-Berechnung erfolgt, noch verstärkt (vgl. dazu auch den Entscheid der Bildungs- und Kulturdirektion 2020.BKD.32173 vom 6. August 2020, E. 2.2).