Die Abteilung Berufsfachschulen hält in ihrer Stellungnahme fest, dem Lehrbetrieb C___ am Standort Stadt Bern sei für den Lehrberuf Kauffrau/Kaufmann EFZ die Berufsfachschule K___ in der Stadt Bern als Soll-Schulort zugewiesen. Mit der Genehmigung des Lehrvertrags durch das MBA am 16. Dezember 2020 sei A___ zur Beschulung ab Sommer 2021 der K___ zugewiesen worden. Das Gesuch um Schulortwechsel werde mit dem kürzeren Schulweg vom Wohnort nach E___ begründet. Als Entscheidgrundlage werde bei Schulortsgesuchen auf die MBA- Vorgabe "120.90.900.6 Berufsschulorganisation (BSO) und Beurteilung Schulortgesuche" abgestützt.