Die Ablehnung des Gesuchs wurde von der Abteilung Berufsfachschulen damit begründet, dass bei einem ausserkantonalen Berufsschulbesuch für den Kanton Bern zusätzliche Kosten entstünden. Im Kanton Bern seien genügend schulische Ausbildungsplätze vorhanden. Der Weg vom Wohnort zur ordentlichen Berufsfachschule werde als zumutbar erachtet, zumal sich auch der Lehrbetrieb in der Stadt Bern befinde und der Weg zur Arbeit damit identisch mit demjenigen zur Berufsfachschule sei. Freizeitaktivitäten bildeten zwar einen Ausgleich zur Ausbildung, könnten aber nicht als Kriterium für einen Schulortwechsel gewertet werden.