In ihrer Beschwerde macht A___ geltend, im Onlineformular "Gesuch Wechsel Berufsfachschulort" werde als wichtiger Grund für das Gesuch in der Praxis ein unzumutbarer Schulweg (mehr als eine Stunde pro Weg für kaufmännische Berufe) aufgeführt. A___ habe von G___ bis zur K___ eine Stunde und zwölf Minuten Fahrzeit. Gemäss Praxis gelte dies als unzumutbarer Schulweg. Im Zusammenhang mit der fortschreitenden Corona-Pandemie arbeiteten die Mitglieder der Geschäftsstelle seit längerem mehrere Tage pro Woche im Homeoffice. Diese Regelung gelte auch für die Lernenden. A___ werde somit ebenfalls nicht jeden Tag mit dem öffentlichen Verkehr nach Bern pendeln.