4.3 der Stellenbeschreibung ist D___ zur Einzelunterschrift jedoch nur für Schreiben ohne rechtsverbindlichen Charakter berechtigt. Es erscheint somit zweifelhaft, ob die Beschwerde für den Lehrbetrieb formgültig geführt wurde. Diese Frage kann jedoch offenbleiben, da A___ jedenfalls beschwerdebefugt ist. Frist, Form und Überprüfungsbefugnis Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. Materielles