In bisherigen Entscheiden hat die Erziehungsdirektion die bessere Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und Hochbegabtenförderung bei einer Zeiteinsparung von 12,5 Prozent (Entscheid der Erziehungsdirektion 700.02/08 vom 10. Februar 2009) und von 16,1 bis 16,5 Prozent (Entscheid der Erziehungsdirektion 250.02/19 vom 6. August 2019) bejaht, wobei in letzterem Fall noch zusätzliche Erleichterungen für den betreffenden Schüler hinzukamen. In beiden Fällen wurde die Wunschschule allerdings – anders als vorliegend – mit einem ordentlichen öffentlichen Bildungsgang verglichen, welcher nicht auf die Förderung Hochbegabter ausgerichtet war.