Wie die AMS in ihrer Stellungnahme zutreffend ausführt, ist dies in Bezug auf den Schulweg respektive die Reisezeit nur gegeben, indem auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel abgestellt wird. Würden private Transportmittel miteinbezogen, hinge die Beurteilung von subjektiven Möglichkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler ab; öffentliche Verkehrsmittel dagegen können von allen benutzt werden und haben zudem klar bestimmbare Fahrzeiten. Bei der Berechnung der Reisezeit ist somit einzig auf den öffentlichen Verkehr und nicht auf das Benutzen eines Fahrrads abzustellen.