Dass solche Strecken mit dem Fahrrad oder auch zu Fuss zurückgelegt werden könnten, ist durchaus denkbar. Um aber die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schülern zu wahren, welche ein Gesuch um Schulgeldübernahme stellen, muss für den Vergleich der besseren Vereinbarkeit von schulischer Ausbildung und Hochbegabtenförderung an zwei Schulen auf möglichst objektivierbare Kriterien abgestellt werden. Wie die AMS in ihrer Stellungnahme zutreffend ausführt, ist dies in Bezug auf den Schulweg respektive die Reisezeit nur gegeben, indem auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel abgestellt wird.