Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Hochbegabte grundsätzlich die ordentlichen öffentlichen (kommunalen oder kantonalen) Ausbildungsgänge im Kanton Bern besuchen. Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, solange dieses Angebot angemessen und ausreichend ist, selbst wenn Privatschulen ein noch höheres Mass an individueller Betreuung anbieten können. Nur wenn aus pädagogischer Sicht eine bessere Ausbildungssituation gewährleistet wird, kann eine individuelle Kostengutsprache für einen spezifischen Ausbildungsgang für Hochbegabte geleistet werden. Ein Rechtsanspruch darauf besteht indes nicht.