Für bernische Schülerinnen und Schüler in Ausbildungsgängen an Privatschulen im Kanton Bern kann der verlangte Schulgeldbeitrag geleistet werden, (a) wenn der Ausbildungsgang gemäss Art. 2 Beitrittsgesetz HBV gemeldet wurde und (b) die Schülerin oder der Schüler die Voraussetzungen für eine individuelle Kostengutsprache erfüllt (Art. 6 Abs. 1 Beitrittsgesetz HBV).