In den Bemerkungen bringt A____ schliesslich vor, der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln sei in Ort 2 naheliegender. Trotzdem wird wiederum die Strecke nach Ort 1 erwähnt in Bezug auf den späteren Unterrichtsbeginn an der Privatschule. Zudem wird ausgeführt, die Strecke nach Ort 2 sei sicherer. Sowohl im Schreiben vom 12. Januar 2020 und schliesslich auch in den Bemerkungen hält A____ eindeutig fest, dass er den Schulweg über Ort 2 absolviere. Die Begründung, wonach dieser Bahnhof naheliegender und sicherer sei, ist nachvollziehbar. Aus diesem Grund wird für