In ihrer Stellungnahme ergänzt die AMS, im Gesuch vom 25. November 2019 sei ausgeführt worden, dass Schülerinnen und Schüler den Weg nach Ort 1 mit dem Mofa oder Elektrovelo machen würden, dies im Winter aber nicht zumutbar sei; beim Besuch der Privatschule könne A____ Fahrgemeinschaften nach Ort 1 nutzen. Im Schreiben vom 12. Januar 2020 sei von A____ dann aber ausgeführt worden, Ort 2 und nicht Ort 1 sei der massgebende Bahnhof. 2020.BKD.1785 / 300011 Seite 4 von 12 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern