Die Zeitdifferenz von zwei Stunden und 46 Minuten liege somit unter drei Stunden. Die längere Reisezeit sei deshalb zumutbar und die bessere Vereinbarkeit aufgrund des Reisewegs nicht gegeben. Rechne man auch die Reisezeit zwischen Wohnort und Schule hinzu, betrage die Differenz der totalen Reisezeit Wohnort – Schule – Trainingsort ab dem Bahnhof Ort 1 wöchentlich drei Stunden und zwölf Minuten. Der Bahnhof Ort 1 werde im ersten Schreiben vom 25. November 2019 als Abfahrtsbahnhof erwähnt, womit dieser als zumutbar gelten könne. Im Schreiben vom 12. Januar 2020 teile die Familie mit, dass Ort 2 und nicht Ort 1 als Bahnhof berücksichtigt werden müsse.