Grundsätzlich müsse die Reisezeit zwischen der Wunschschule und dem Trainingsort pro Woche mindestens drei Stunden kürzer sein als zwischen dem öffentlichen Gymnasium und dem Trainingsort, damit die bessere Vereinbarkeit gegeben sei. Die Reisezeit Schule – Trainingsort betrage bei der Privatschule 28 Minuten und beim Gymnasium A 194 Minuten, was eine Differenz von 166 Minuten pro Woche ergebe. Bei dieser Berechnung sei ausschliesslich vom Trainingsort 1 ausgegangen worden, da aus dem Trainingsplan nicht ersichtlich gewesen sei, wo die aufgeführten Trainings stattfänden. Die Zeitdifferenz von zwei Stunden und 46 Minuten liege somit unter drei Stunden.