In seinen Bemerkungen ergänzt A____, im Normalfall müssten alle Schülerinnen und Schüler vom Ort 3 ab der 7. Klasse ins Oberstufenzentrum (OSZ) Ort 1 zur Schule gehen. Der Ort 3 orientiere sich normalerweise an seiner Gemeinde (Ort 1), weshalb er sich in erster Linie auch am Abfahrtsort im Ort 1 orientiert habe, obwohl der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln im Ort 2 naheliegender sei. Er habe keinen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und müsse darum immer auf private Fahrgemeinschaften zurückgreifen. Damit nicht jeden Tag mehrere Familien ihre Kinder einzeln fahren müssten, würden sich die Bewohner jeweils zu Fahrgemeinschaften zusammenschliessen.