A____ bringt in seiner Beschwerde vor, beim Besuch der Privatschule könne er den Zug eine halbe Stunde später nehmen, was ihm ermöglichen würde, bestehende Fahrgemeinschaften an den Bahnhof Ort 1 zu nutzen und dadurch eine wesentliche Zeitersparnis zu erzielen sowie transportbedingte Probleme zu lösen. Der Wohnort sei somit sehr wohl in die Zeitberechnung miteinzubeziehen. Durch den Besuch der Privatschule sei auch vom Wohnort bis zum Bahnhof Ort 2 ein wesentlicher Zeitgewinn zu erreichen. Die Zeitersparnis bei Berücksichtigung des Wohnorts betrage mindestens fünf Stunden, womit das Kriterium der Zeitersparnis erfüllt sei.