3. Am 25. März 2020 reichte die AMS ihre Stellungnahme und die Vorakten ein. Sie beantragte sinngemäss, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. A____, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, hielt in seinen Bemerkungen vom 16. April 2020 an seiner Beschwerde fest und stellte ergänzend das Rechtsbegehren, die Verfügung der AMS vom 29. Januar 2020 sei aufzuheben. 5. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 21. April 2020 wurde den Parteien der Entscheid der Bildungs- und Kulturdirektion in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung Sachurteilsvoraussetzungen Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit