1. Am 25. November 2019 ersuchte A____, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, die Abteilung Mittelschulen (AMS) des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA), das Schulgeld für den Besuch des Sportgymnasiums (nachfolgend: Privatschule) ab dem zweiten Semester des Schuljahrs 2019/2020 zu übernehmen. Mit Verfügung vom 29. Januar 2020 lehnte die AMS das Gesuch ab. 2. Gegen diese Verfügung erhob A____, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, am 2. März 2020 Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion. Er beantragte, das Gesuch vom 25. November 2019 um Schulgeldübernahme sei gutzuheissen.