Die Bewilligung zum Führen von Ambulanzen wird von den zuständigen Strassenverkehrsämtern erteilt, wenn eine mindestens einjährige klaglose Fahrpraxis nachgewiesen ist. Es ist deshalb davon auszugehen, dass für die Zulassung zum Bildungsgang Rettungssanität ebenfalls eine mindestens einjährige klaglose Fahrpraxis nachzuweisen ist.