Sie berücksichtigen bei Sondersignalfahrten spezifische Gefahren und positionieren das Fahrzeug am Zielort sicher und situationsangepasst (Ziffer 4.1 in Ziffer 3.3 des Rahmenlehrplans [S. 17]). Zum abschliessenden Qualifikationsverfahren (Diplomexamen) wird zugelassen, wenn das dritte Ausbildungsjahr gemäss Promotionsordnung der Schule abgeschlossen ist, die Berechtigung zum Führen von Ambulanzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen erfolgreich erworben wurde und die weiteren Zulassungsbedingungen gemäss der Promotionsordnung der Schule erfüllt sind (Ziffer 6.2 des Rahmenlehrplans [S. 29]).