Die Arbeitsprozesse und die zu erreichenden Kompetenzen einer Rettungssanitäterin oder eines Rettungssanitäters umfassen u. a. auch das Führen von Einsatzfahrzeugen. Rettungssanitäterinnen und -sanitäter müssen das Führen von Einsatzfahrzeugen unter allen Gegebenheiten beherrschen und dabei die Rechtsvorschriften befolgen. Sie berücksichtigen bei Sondersignalfahrten spezifische Gefahren und positionieren das Fahrzeug am Zielort sicher und situationsangepasst (Ziffer 4.1 in Ziffer 3.3 des Rahmenlehrplans [S. 17]).