Rettungswesen für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen Rettungssanität, Fassung vom 13. Januar 2017 [bei den Vorakten], nachfolgend Rahmenlehrplan). Gemäss Ziffer 5 des Rahmenlehrplans (S. 23) besteht die Ausbildung aus drei Bildungsteilen: theoretische und praktische Ausbildung in der Schule, praktische Ausbildung in einem Rettungsdienst und praktische Ausbildung in benachbarten Berufen (Spezialpraktika). Die Arbeitsprozesse und die zu erreichenden Kompetenzen einer Rettungssanitäterin oder eines Rettungssanitäters umfassen u. a. auch das Führen von Einsatzfahrzeugen.