füllen: Abschluss auf Sekundarstufe II (Matura, Fachmittelschulabschluss oder eidgenössisches Fähigkeitszeugnis), mindestens Führerausweis der Kategorie B, Eignungsabklärung. Einzelheiten zu den Aufnahmebedingungen und zum Aufnahmeverfahren werden durch die Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Ausbildungsbetriebe der Praxis schriftlich festgelegt. Bei Sekundarstufe II-gleichwertigen Qualifikationen entscheiden die Schulen. Sie bestimmen über die Aufnahme (Ziffer 4 des Rahmenlehrplans des Forums Berufsbildung Rettungswesen für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen Rettungssanität, Fassung vom 13. Januar 2017 [bei den Vorakten], nachfolgend Rahmenlehrplan).