Die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vermitteln den Studierenden Kompetenzen, die sie befähigen, in ihrem Bereich selbständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen (Art. 1 Abs. 1 MiVo-HF). Sie sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zu methodischem und vernetztem Denken, zur Analyse von berufsbezogenen Aufgabenstellungen und zur praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse (Art. 1 Abs. 2 MiVo-HF). Sie erweitern und vertiefen die allgemeinbildenden Kompetenzen (Art. 1 Abs. 3 MiVo-HF). Die Bildungsgänge beruhen auf Rahmenlehrplänen gemäss dem dritten Abschnitt (Art. 2 Abs. 1 MiVo- HF).