Zu den Tätigkeiten einer Rettungssanitäterin gehöre auch das Fahren von Rettungsfahrzeugen bei jeglicher Art von Einsätzen und auch mit Sondersignal. Fahrten mit Sondersignal seien besonders anspruchsvoll und erforderten in ganz besonderem Masse Verantwortungsbewusstsein. Die Befähigung, Rettungsfahrzeuge zu führen, sei für die Ausübung des Berufs der Rettungssanitäterin zwingend. Diese Befähigung werde mit dem Fahrausweis C1/D1 inklusive der Berechtigung für berufsmässigen Personentransport (BPT) ausgewiesen. Die Berechtigung BPT werde aber erst erteilt, wenn eine mindestens einjährige klaglose Fahrpraxis nachgewiesen werden könne.