A____ bringt in ihrer Beschwerde vor, sie werde wegen Einträgen im Strafregister und im Auszug Administrativmassnahmen (ADMAS) aus dem Aufnahmeverfahren ausgeschlossen. Die Einträge würden vom B____ mit Verantwortungsbewusstsein gleichgesetzt. Tatsache sei, dass sie in ihren dreissig Lebens- und zwölf mobilen Jahren bis zum Motorradunfall nie geblitzt worden sei oder anderweitige Straftaten begangen habe. Beim Motorradunfall vom Juni 2018 sei sie von der Autobahn kommend über die Forsthauskreuzung in Bern gefahren. Dort befinde sich nebenan ein Stützpunkt von Sanitätspolizei und Feuerwehr.