erlässt ein Studienreglement (Art. 14 Abs. 1 MiVo-HF). Das Studienreglement regelt insbesondere das Zulassungsverfahren, die Struktur des Bildungsgangs, die Promotion und den Rechtsmittelweg (Art. 14 Abs. 2 MiVo-HF). Gemäss Art. 7 Abs. 1 des Aufnahme- und Studienreglements vom 1. Januar 2020 für den Bildungsgang Rettungssanität HF am B____ (Beilage zur Stellungnahme des B____ nachfolgend: Studienreglement), verfügt die Leiterin oder der Leiter des Bildungsgangs die Aufnahme. Die angefochtene Verfügung wurde somit von der zuständigen Person erlassen.