Die Rahmenlehrpläne legen für die Zulassung zu den Bildungsgängen fest: a) welche Fähigkeitszeugnisse oder anderen Abschlüsse der Sekundarstufe II Voraussetzung sind; b) ob zusätzlich zum Fähigkeitszeugnis oder zum anderen Abschluss der Sekundarstufe II Berufserfahrung oder eine Eignungsabklärung Voraussetzung ist (Art. 10 Abs. 2 MiVo-HF). Der Bildungsanbieter erarbeitet, aufbauend auf den Bestimmungen dieser Verordnung und dem entsprechenden Rahmenlehrplan, einen Lehrplan, regelt das abschliessende Qualifikationsverfahren im Detail und 2020.BKD.1740 / 307723 Seite 2 von 7 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern