Form, Frist und Überprüfungsbefugnis Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. 2020.BKD.1664 / 325891 Seite 2 von 5 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern Materielles Umstritten und zu prüfen ist, ob die AAB das Gesuch von A____ um einen Ausbildungsbeitrag für das Ausbildungsjahr 2019/2020 zu Recht abgelehnt hat, weil er die Ausbildung wiederholt gewechselt hat. Argumente der Parteien