Zusammengefasst ist eine Dispensation für das Fach Französisch als zweite Landessprache nur möglich, wenn in diesem Fach die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachwiesen werden. A____ kann die für die BM 1 TALS erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Fach zweite Landessprache (Französisch) unbestrittenermassen nicht nachweisen. Eine Dispensation von diesem Fach ist folglich nicht möglich und die KBMK hat das Gesuch von A____ – wenn auch mit einer falschen Begründung – zu Recht abgelehnt. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen. Verfahrenskosten