Eine Dispensation vom Unterricht und den Abschlussprüfungen eines Fachs ist einzig möglich, wenn eine Schülerin oder ein Schüler bereits über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BMV). Diese Voraussetzung erfüllt A____ für das Fach zweite Landessprache (Französisch) unbestrittenermassen nicht.