Die eidgenössische Berufsmaturität umfasst a) eine berufliche Grundbildung, zertifiziert durch ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und b) eine die berufliche Grundbildung ergänzende erweiterte Allgemeinbildung (Art. 2 BMV). Wer eine eidgenössische Berufsmaturität erworben hat, ist insbesondere befähigt a) ein Fachhochschulstudium aufzunehmen und sich darin auf eine anspruchsvolle Aufgabe in Wirtschaft und Gesellschaft vorzubereiten, b) die Welt der Arbeit mit ihren komplexen Prozessen zu erkennen, zu verstehen und sich darin zu integrieren, c) über seine beruflichen Tätigkeiten und Erfahrungen im Kontext von Natur und Gesellschaft