verfügten, aufgrund eines Migrationshintergrunds den vollständigen Basiserwerb von zwei Landessprachen aber nicht in einem sinnvollen Zeithorizont nachholen können, nicht zurück zu binden. Dies liege sowohl im Interesse der Betroffenen als auch des Arbeitsmarkts, der auf engagierte und leistungswillige junge Menschen angewiesen sei. Ein Zeugnis sei eine behördliche Erklärung mit Verfügungscharakter, weshalb davon ausgegangen werden müsse, dass der abgebildete Kompetenzstand erfüllt sei, wenn dies ausgewiesen sei. Französisch sei im Kanton Bern kein Wahlfach. Zudem müsse der Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität eingehalten werden. Würdigung