In ihrer Stellungnahme führt die KBMK aus, es sei abgewogen worden, wie eng oder weit eine solche Dispensationsregel auszulegen sei angesichts des Umstands, dass die BMV einen Erlass von Inhalten nicht vorsehe, sondern nur die Anrechnung von bereits nachgewiesenen Leistungen. Die Dispensation erfolge, um junge Menschen, die über ein hohes Leistungspotential 2019.ERZ.6457 / 235539 Seite 4 von 8 Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern