Offensichtlich habe er bereits bei der Einreise einen hohen Sprachstand aufgewiesen, diesen habe er bis Ende der Volksschulzeit auf eine Note 5,5 im Fach Deutsch zu steigern vermocht. Zudem sei er in der dritten unterrichteten Sprache (Englisch) Muttersprachler. Aus diesem Grund seien die Voraussetzungen gemäss den Weisungen der KBMK für eine Dispensation von der zweiten Landessprache für Späteingereiste nicht erfüllt.