Die KBMK habe sich entschieden, für Personen, die ohne jeglichen Sprachstand in mindestens einer der drei Landessprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch spät in die Schweiz eingereist seien, eine Ausnahme zu schaffen, um den Zugang zur tertiären Stufe auch für begabte junge Menschen mit Migrationshintergrund nicht über Gebühr zu erschweren. Die Ausnahme sei gedacht für Personen, welche beide unterrichteten Landessprachen von Grund auf neu erlernen müssen und hierfür noch keine zehn Jahre Zeit hatten seit der Einreise in die Schweiz und die den Volksschulunterricht nicht vor der siebten Klasse hier besucht hätten.