Die KBMK erwog in der angefochtenen Verfügung, eine Dispensation von einem Fach in einer anerkannten Ausbildung sei gemeinhin an den Nachweis eines bereits erzielten höheren Abschlusses gebunden. Eine inhaltliche Reduktion sei auch in der BMV für die Berufsmaturität nicht vorgesehen. Die KBMK habe sich entschieden, für Personen, die ohne jeglichen Sprachstand in mindestens einer der drei Landessprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch spät in die Schweiz eingereist seien, eine Ausnahme zu schaffen, um den Zugang zur tertiären Stufe auch für begabte junge Menschen mit Migrationshintergrund nicht über Gebühr zu erschweren.