Form, Frist und Überprüfungsbefugnis Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). Die Überprüfungsbefugnis der Bildungs- und Kulturdirektion ist umfassend und richtet sich nach Art. 66 VRPG. Materielles Umstritten und zu prüfen ist, ob die KBMK das Gesuch von A____ um Dispensation von der zweiten Landessprache (Französisch) für die BM 1 TALS zu Recht abgelehnt hat. Argumente der Parteien