sprache (Französisch) nicht mehr besuchen und auch die entsprechende Berufsmaturitätsprüfung nicht absolvieren würde. Es ist fraglich, ob für eine solche Dispensation eine genügende rechtliche Grundlage besteht. Die Frage nach der genügenden rechtlichen Grundlage ist somit sowohl relevant für die Frage der Zuständigkeit zum Erlass der Verfügung und damit für die Eintretensvoraussetzungen (weil sich aus der rechtlichen Grundlage regelmässig die zuständige Behörde ergeben muss), als auch für die materielle Beurteilung der Beschwerde (weil davon abhängt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Dispensation möglich ist).