4. Von der mit verfahrensleitender Verfügung vom 12. November 2019 gewährten Möglichkeit, Bemerkungen einzureichen, machte A____ innert der gesetzten Frist keinen Gebrauch. Rechtliche Prüfung und Begründung Sachurteilsvoraussetzungen Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit Anfechtungsobjekt ist die durch den Präsidenten der KBMK unterzeichnete Verfügung vom 17. September 2019.