privat unterrichteten. Es fehle an der Kontrollfunktion, welche die Schule nach einem Bericht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde übernehme müsse (Entscheid der Erziehungsdirektion vom 15. März 2018 i. S. H. und S. B.-B., E. 2.3.2). Art. 2a VSG gilt nur für den Kindergarten. Art. 2 VSG gilt für die ganze Volksschule und somit auch für den Kindergarten. Deshalb ist bei den Bewilligungsvoraussetzungen zu prüfen, ob Art. 2 und 2a VSG erfüllt sind. Aufgrund der Akten zeigt sich, dass bei A____ insbesondere fraglich ist, ob sie Art. 2 Abs. 3 VSG (Förderung des physischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens) erfüllt.