Das Schulinspektorat macht im Wesentlichen geltend, A____ sei für den Privatunterricht nicht verfügbar, da sie entweder zur Integration in den Arbeitsmarkt verpflichtet oder aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht zum Unterrichten in der Lage sei. Auch sei fraglich, ob sie für die Kosten des Privatunterrichts aufkommen könne. A____ erklärt, sie habe sich beim Sozialdienst abgemeldet und sei nicht zur Integration in den Arbeitsmarkt verpflichtet. Auch sei sie gesundheitlich in der Lage, ihre Töchter zu unterrichten. Für die pädagogische Anleitung müsse sie nichts bezahlen. 2.2.2 Würdigung