Sie erklärte am 10. September 2018, es sei bezüglich ihrer Wohnsituation zu einem Missverständnis gekommen. Sie habe bis vor kurzem in einer Übergangswohnung gelebt, die allerdings zu klein gewesen sei, um dort Homeschooling zu erteilen. Sie habe bei Frau Y____ die Zimmer, die das Schulinspektorat besichtigt habe, als Unterrichtsräume benutzen dürfen. Seit dem 1. September 2018 wohne sie in einer neuen Wohnung an Adresse 3. Das Schulinspektorat sei eingeladen, sich die neue Wohnung anzusehen, wenn sie eingerichtet seien (Ende Oktober 2018).