In ihrem Gesuch um Bewilligung für Privatunterricht vom 17. April 2018 gab A____ als Adresse Adresse 2 an. Am 3. Mai 2018 teilte ihr das Schulinspektorat den Besuchstermin vom 12. Juni 2018 (mit Besichtigung der Unterrichtsräume) mit. Mit E-Mail vom 27. Mai 2018 informierte A____ das Schulinspektorat über ihre neue Adresse (Adresse 1). Der Hausbesuch fand an dieser Adresse statt. Das Schulinspektorat stellte nach Erteilung der Bewilligung Unstimmigkeiten bei der Wohnadresse fest und gab A____ Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Sie erklärte am 10. September 2018, es sei bezüglich ihrer Wohnsituation zu einem Missverständnis gekommen.